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Betrifft Werkstipendien der Landis & Gyr Stiftung
Die LANDIS & GYR STIFTUNG vergibt neu Werkstipendien an Schweizer Kunstschaffende in den Bereichen Literatur, Komposition, Tanz, Theater und visuelle Kunst.
Die Werkstipendien richten sich an Schweizer Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die ihre gewohnte Arbeitsumgebung aus welchen Gründen auch immer nicht verlassen können, oder an solche, die ein gezieltes Projekt in Arbeit oder in Aussicht haben, welches einen oder mehrere Arbeitsaufenthalte an frei wählbaren Orten vorsieht. Teilnahmeberechtigt sind Schweizer Künstlerinnen und Künstler mit anerkanntem Leistungsausweis. Die Werkstipendien sind nicht für am Anfang ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler gedacht. Es besteht keine Altersgrenze.
Ein bereits einmal erhaltenes Landis & Gyr Stipendium muss mindestens 10 Jahre zurückliegen. Es ist ein Beschrieb einzureichen, wofür das Stipendium verwendet werden soll (inkl. Budget). Die Werkstipendien beinhalten einen Geldbetrag in der Höhe von max. Fr. 30‘000. Vorgesehen ist die Ausrichtung von jährlich 3-5 Werkstipendien. Die mit einem Werkstipendium ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler sind frei in der örtlichen und zeitlichen Ausgestaltung ihres Vorhabens.
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 16. April 2018
Link: Landis & Gyr Stiftung
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