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Beat Mazenauer

Mediengebühr versus Fernsehgebühr

Kommentar zur Abstimmung zur Revision des RTVG

Rote Karte, gelbe Karte, Blankoscheck – es kommt auf die Optik an, wie die ausgesprochen knappe Zustimmung zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG letztlich zu werten ist. Die Abstimmung ging so knapp aus, dass sie kaum unumschränkt als Vertrauensbeweis für die aktuelle Radio- und Fernsehpolitik zu werten ist. Wo das Malaise liegt, darüber gehen die Ansichten freilich auseinander. Die einen regen sich über den flächendeckenden Einzug der Gebühr auf, die anderen reiben sich am inhaltlichen Programm, das damit finanziert wird.

Was im offiziellen Wortlaut Radio- und Fernsehgebühr heisst, wird seither in Kommentaren hin und wieder auch als Mediengebühr apostrophiert. Genau darin liegt die Krux. Vielleicht sollten wir tatsächlich einmal über eine echte MEDIENGEBÜHR nachdenken, die mehr ist als Radio und Fernsehen und zwischendurch viel Werbeunterbrechung. Selbst wer Radio und Fernsehen auslässt, nutzt Medien in einer der gedruckten, elektronischen oder digitalen Spielarten.

Radio und Fernsehen haben gemäss Gesetz die Aufgabe, «die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck» zu bringen, dafür wird ihnen redaktionelle Autonomie zugebilligt. Viel mehr stahet dazu nicht im Gesetz. Dafür zum Thema Werbung. Während diese in Radioprogrammen grundsätzlich verboten ist, gelten für das Fernsehen ziemlich ausführliche, lockere Bestimmungen betreffs Werbung und Sponsoring. Laut RTVG, Art. 11.2 maximal 15 Prozent der Sendezeit und max. 20% einer Stunde dürfen davon besetzt werden. Den Rahmen nutzt SRF weidlich aus, so macht es zumindest den Anschein. Eine neue Studie hat einen Wert von 9% der Sendezeit ausgerechnet - Eigenwerbung in Form von Jingles etc. nicht eingeschlossen.

<Schlussbericht auf der BAKOM-Seite; Zusammenfassung in der NZZ>

Doch Hand aufs Herz: Ist ein durch Werbung mehrfach unterbrochener Film abends um 20 Uhr eine förderungswürdige Kulturleistung – oder nicht vielmehr eine Subventionierung von Werbung mittels öffentlicher Gelder? Und ein oft Ärgernis obendrein. Wie wohltuend nimmt sich beispielsweise BBC aus, oder ARTE! Kultur und Information und Unterhaltung sollten entweder durch Werbung oder durch allgemein erhobene Gebühren finanziert werden. Das die aktuell betriebene Mischrechnung stört, ist nachvollziehbar.

Eine Mediengebühr könnte einen anderen Ansatz verfolgen; einen Ansatz, der der flächendeckenden „Steuer für Medienkonsum“ besser gerecht würde und so der Abgabe selbsdt mehr Legitimität verleihen. Auf der einen Seite werden die Anteile zuhanden Fernsehen neu berechnet (abzüglich der werbefinanzierten Programmteile), auf der anderen Seite können neu auch Informations- und Kulturangebote im klassischen Printbereich wie im rein digitalen Feld mit Beiträgen unterstützt werden. Darunter kann ein Reportagefonds für Zeitungen fallen, oder die erweiterte Nutzung des SRF-Archivs. Literaturkritik online, eine digitale Bibliothek oder ein freier Streaming-Dienst für Schweizer Musik liessen sich denken – mit urheberrechtlicher Abgeltung aus der Mediengebühr. Die Mediengebühr würde demnach ihren Geltungsbereich ausweiten auf die zeitgemässe Mediennutzung, der sich kaum jemand grundsätzlich entzieht.

Warum nicht das latente Unbehagen über die Revision dafür nutzen, um neue Möglichkeiten anzudenken? Es dauert dann noch lange genug, bis sich irgendetwas bewegt.

 

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